Gleichstellung

Anlaufstelle für die Menschen in Dülmen

Chancengleichheit, Gleichstellung und die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Dülmen sind gesetzlicher Auftrag und Ziel für die Stadtverwaltung und unsere Stadtgesellschaft. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in ihrer fachlichen Tätigkeit an Weisungen nicht gebunden. Sie ist der Verwaltungsleitung direkt unterstellt und in Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich berühren, rechtzeitig zu beteiligen. Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt dafür in der Stadtverwaltung und für die Menschen in der Stadt verschiedene Aufgaben wahr:

Für die Menschen in Dülmen

Die Gleichstellungsstelle ist Anlaufstelle für Dülmener Bürgerinnen und Bürger. Sie

  • kann von Frauen und von Männern in Anspruch genommen werden
  • ist Anlaufstelle für Fragen und Anregungen und gibt Informationen und Auskünfte
  • betreibt Öffentlichkeitsarbeit, um Frauen und Männer für Fragen der Gleichstellung zu sensibilisieren, z.B. Aktionen, Vorträge und Ausstellungen
  • kooperiert mit anderen Einrichtungen, Trägern, Veranstaltenden, Verbänden und Organisationen zu gleichstellungsrelevanten Themen
  • hält Angebote über Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zum Themenfeld Gleichstellung bereit

Für die Stadtverwaltung

Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Dienststelle und wirkt bei der Ausführung der Gesetze sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können. Dies gilt insbesondere für

  • soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche
  • die konzeptionelle Mitwirkung in Ausschüssen und Arbeitsgruppen
  • die persönliche Beratung und Unterstützung der Mitarbeitenden in Fragen der Gleichstellung
  • die Steigerung des Anteils von Frauen in Bereichen und Funktionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind
  • Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege
  • die Erstellung von Gleichstellungsplänen

Vertraulichkeit und Anonymität sind in allen Angelegenheiten selbstverständlich!

Aktuelle Informationen

  • Veranstaltungsübersicht: Events für Frauen im Kreis Coesfeld

    Veranstaltungsübersicht: Events für Frauen im Kreis Coesfeld

    Kostenlose Weiterbildungen, Selbstverteidigungskurse, Informationsveranstaltungen - Es gibt im Kreis Coesfeld vielfältige Angebote für Frauen.

    Die Veranstaltungsübersicht für den Kreis Coesfeld der Gleichstellungsbeauftragten bündelt die Angebote von verschiedenen Vereinen und Organisationen - gerne nehmen wir auch weitere Angebote auf!

  • Wegfinderin - Ein Angebot des Kreises Coesfeld in Kooperation mit den Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Coesfeld

    Wegfinderin - Ein Angebot des Kreises Coesfeld in Kooperation mit den Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Coesfeld

    Programmheft Wegfinderin-Veranstaltungen 2024

    Die Veranstaltungsreihe der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Coesfeld lädt zu interaktiven Vorträgen und Mini-Workshops ein. Inhalte sind die persönliche und berufliche Weiterentwicklung sowie die eigene Standortbestimmung. Die Veranstaltungen sind kostenfrei und finden sowohl vor Ort als auch digital statt.

    Das Programmheft 2026 finden Sie hier.

     

  • Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für Frauen

    Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für Frauen

    Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Coesfeld organisieren für Frauen und Mädchen Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse, die in den Städten und Gemeinden angeboten werden. 

    Bei den Selbstbehauptungskursen für Frauen geht es darum, sich über das eigene Verhalten im Umgang mit Grenzerfahrungen bewusst zu werden. Ziel ist es, die Teilnehmerinnen darin zu bestärken, ihre Gefühle und Bedürfnisse wahr und ernst zu nehmen sowie Grenzen zu erkennen und zu setzen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass sie sich selbst in unterschiedlichen Situationen besser einschätzen können und so die Möglichkeit haben, angemessen zu handeln. 

    Im Rahmen von Selbstverteidigungskursen werden Grundlagen der Selbstverteidigung vermittelt und Handlungskompetenzen für potentiell bedrohliche Situationen erweitert.

    Der nächste Selbstverteidigungskurs in Dülmen ist für den 15.11.2025 von 10-16 Uhr geplant. Er richtet sich an Frauen, Mädchen und weiblich gelesene Personen ab 14 Jahren. Eine Anmeldung unter gleichstellung(at)duelmen.de oder 02594-12 830 ist erforderlich.

    Der nächste Selbstbehauptungskurs in Dülmen richtet sich an Frauen mit Lernschwierigkeiten und findet am 01. und 02.12.2025 jeweils von 9-12 Uhr statt.

    An beiden Tagen üben die Frauen in lockerer Atmosphäre, sich bei Zudringlichkeiten und in Bedrohungssituationen aktiv zu wehren und selbstbewusst „NEIN!“ zu sagen. Durch verschiedene Übungen können die Frauen eine selbstbewusste (Körper-)Sprache ausprobieren, ihre Stärken besser kennenlernen und in schwierigen Situationen für sich nutzbar machen. Im Rahmen des Kurses können die Frauen Erfahrungen austauschen und mehr über Unterstützungsmöglichkeiten erfahren.

    Die Kurse werden durch erfahrene Trainerinnen geleitet. Es stehen nur begrenzte Anmeldeplätze zur Verfügung, daher ist eine Anmeldung unter gleichstellung(at)duelmen.de oder 02594-12 830 erforderlich. Die Kurse können kostenfrei angeboten werden, da das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW die Finanzierung übernimmt.

Netzwerke

  • Netzwerk für Mädchen und Frauen in Dülmen

    Netzwerk für Mädchen und Frauen in Dülmen

    Im Netzwerk für Mädchen und Frauen in Dülmen haben sich verschiedene Interessierte für einen Austausch und gemeinsame Projekte zusammengefunden.

    Hier finden Sie weitere Informationen. 

  • Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten in Kreis Coesfeld

    Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten in Kreis Coesfeld

    Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der 5 Städte sowie der 6 Gemeinden im Kreis Coesfeld sowie die Gleichstellungsbeauftragte der Kreispolizei treffen sich regelmäßig zum Austausch und um gleichstellungsrelevante Themen gemeinsam voranzubringen. Gemeinsame Projekte sind z.B. die Veranstaltungsreihe „Wegfinderin. Einfach mal die Perspektive ändern“. Gemeinsam mit dem Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen und Mädchen im Kreis Coesfeld organisieren sie zudem Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse im Kreis Coesfeld.

  • Runder Tisch gegen Gewalt

    Runder Tisch gegen Gewalt

    Der Runde Tisch im Kreis Coesfeld wurde im Jahr 2001 gegründet und ist ein Zusammenschluss von staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen. Dem Runden Tisch gehören Vertreter und Vertreterinnen, Fachkräfte und Interessierte aus den Bereichen Politik, Verwaltung, Polizei und Hilfeeinrich-tungen an. Vorrangiges Ziel des Runden Tisches ist die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder durch schnelle und unbürokratische Hilfe im Kreis Coesfeld.

    Der Runde Tisch des Kreises Coesfeld hat sich zum Ziel gesetzt die Öffentlichkeit für Anzeichen von Gewalt zu sensibilisieren, Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Kontaktdaten von helfenden Institutionen bekannt zu machen. Der Runde Tisch möchte Gewalt als alltägliches Problem bewusst machen. Durch Kooperation und Vernetzung von unterschiedlichen Anlauf- und Beratungsstellen sollen betroffene Frauen und Kinder schnelle Hilfe erhalten.

Weitere Informationen

  • Gleichstellungsplan 2023-2028

    Gleichstellungsplan 2023-2028

    Das Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG NRW) schreibt die Aufstellung eines Gleichstellungsplans für die öffentlichen Verwaltung vor. Der Gleichstellungsplan enthält Ziele und Maßnahmen

    • zur Förderung der Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie
    • zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen in der Verwaltung.

    Der aktuelle Gleichstellungsplan hat eine Laufzeit von 5 Jahren (2023-2028).

  • Rechtlicher Hintergrund

    Rechtlicher Hintergrund

    Grundgesetz

    Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz
    „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung der Nachteile hin."

    Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG)

    Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Verfassungsauftrags zur tatsächlichen Gleichberechtigung von Mann und Frau im kommunalen Bereich. Es enthält konkrete Vorschriften zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten.

    Gemeindeordnung NRW (GO NRW) 

    Die Gemeindeordnung NRW regelt in § 5 die Gleichstellung von Frau und Mann. 

    Hauptsatzung der Stadt Dülmen

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

    Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Sie haben Interesse an Veranstaltungen und Aktivitäten im Bereich der Gleichstellungsarbeit oder auch an aktuellen Informationen aus dem Themenfeld? Dann senden Sie bitte eine kurze Mail an gleichstellung(at)duelmen.de