Sozialleistungen
Unterstützungsangebote im Überblick
Viele Menschen verfügen nicht über ausreichende Mittel, um ihren Lebensunterhalt selber sicherstellen zu können. Zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes gibt es für diese Personen unterschiedliche staatliche Unterstützungsleistungen.
Der Fachbereich Arbeit, Soziales, Ehrenamt und Senioren der Stadt Dülmen ist für die Erbringung der folgenden Leistungen zuständig:
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Leistungen nach dem SGB II - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende
Leistungen nach dem SGB II - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende
... für Personen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ggf. zu deren Bedarfsgemeinschaft zählende Personen.
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Leistungen nach dem SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Leistungen nach dem SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
… für Personen, die aufgrund ihres Alters oder einer dauerhaften Erwerbsminderung nicht erwerbstätig sein können.
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Leistungen nach dem SGB XII – Leistungen in besonderen Wohnformen / Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Leistungen nach dem SGB XII – Leistungen in besonderen Wohnformen / Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Der Bundesgesetzgeber möchte damit erreichen, dass in Einrichtungen der Behindertenhilfe lebende Menschen selbständiger leben können.
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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
… für ausländische Flüchtlinge.
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Wohngeld
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Miet- oder Lastenzuschuss für einkommensschwache Personen, die keine Transferleistungen beziehen.
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Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)
Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)
… für Kinder der vorgenannten Personenkreise und Bezieher von Kinderzuschlag kann zusätzlich ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) bestehen.
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Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
… kann ein minderjähriges Kind erhalten, wenn es bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen erhält.
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