Städtische Turn- und Sporthallen
Die Stadt Dülmen verfügt über zwölf Turn- und fünf Sporthallen. Die Turn- und Sporthallen stehen vorrangig den Schulen und Sportvereinen zur Verfügung.
Private Sportgruppen können die Hallen ebenfalls nutzen. Die aktuellen Nutzungsentgelte können Sie den Sportförderungsrichtlinien entnehmen. Bei jeder Nutzung ist die Benutzungsordnung der städtischen Turn- und Sporthallen zu beachten.
Aktuelle Informationen zu Sperrungen, Bauarbeiten, etc.
Sporthalle Clemens-Brentano-Gymnasium
Wegen der bestehenden Rissproblematik darf die Sporthalle des Clemens-Brentano-Gymnasiums bei Schneefall, trotz regelmäßiger Kontrollen, nicht genutzt werden. Die Sperrung gilt, bis der Schnee vollkommen getaut ist. Bitte beachten Sie dies bei der Nutzung der Sporthalle, vor allem bei den Wochenendterminen.
Ab dem 25.03.2024 wird die Sporthalle des Clemens-Brentano-Gymnasiums aufgrund von Sanierungsarbeiten bis Mitte 2025 gesperrt.
Turnhalle Augustinus-Schule
Ab dem 01.04.2023 beginnen die Arbeiten für den Neubau der Turnhalle. Daher wird die Turnhalle ab 01.04.2023 gesperrt. Die Fertigstellung der neuen Turnhalle ist voraussichtlich im Frühjahr 2025.
Weiterführende Informationen
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Übersicht der städt. Turn- und Sporthallen
Übersicht der städt. Turn- und Sporthallen
12 städtische Turnhallen im Überblick
Turnhalle der Anna-Katharina-Emmerick-Schule - Standort Dülmen
Turnhalle der Anna-Katharina-Emmerick-Schule - Standort Rorup
Turnhalle der Augustinus-Schule
Turnhalle der Paul-Gerhardt-Schule (Pestalozzistr. 6)
Turnhalle der alten Paul-Gerhardt-Schule
Turnhalle der Grundschule Dernekamp
Turnhalle der St. Mauritius-Schule
Turnhalle der Kardinal-von-Galen-Schule in Merfeld
Turnhalle der Ludgerus-Schule
Turnhalle der St. Georg-Schule in Hiddingsel
Turnhalle der Kardinal-von-Galen-Schule in Dülmen-Mitte
Gymnastikraum der Kardinal-von-Galen-Schule in Dülmen-Mitte5 städtische Sporthallen im Überblick
3-fach Sporthalle der Hermann-Leeser-Schule
3-fach Sporthalle des Clemens-Brentano-Gymnasiums
3-fach Sporthalle des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums
1,5-fach Sporthalle der Pestalozzi-Schule
2-fach Mehrzweckhalle Dülmen-Buldern -
Hallenbelegungspläne
Hallenbelegungspläne
Über die Hallenbelegungspläne bei Locaboo können direkte Buchungsanfragen zu freien Hallenzeiten am Wochenende für einmalige Nutzungen gestellt werden (ausgenommen Turnhalle alte Paul-Gerhardt-Schule). Zu beachten ist die Vorlaufzeit von 14 Tagen.
Alternativ können Sie Ihre Buchungsanfrage weiterhin schriftlich per E-Mail an: sportfoerderung@duelmen.de stellen.
Wichtiger Hinweis: Blau hinterlegte Tage sind Sperrzeiten. Sofern trotz Sperrzeit Hallenzeiten eingetragen sind, gilt in diesem Fall die Sperrzeit!!!
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Nutzung der städt. Turnhallen für Privatpersonen am Wochenende
Nutzung der städt. Turnhallen für Privatpersonen am Wochenende
Am Wochenende (ausgenommen in den Ferien NRW und das erste Wochenende nach den Ferien) stehen 11 Turnhallen den Bürgern und Bürgerinnen der Stadt Dülmen auch für einmalige private sportliche Nutzungen zur Verfügung.
Für die Nutzung entstehen Kosten i.H.v. 15,00 € pro Stunde.
Über die Hallenbelegungspläne bei Locaboo können direkte Buchungsanfragen zu freien Hallenzeiten am Wochenende für einmalige Nutzungen gestellt werden (ausgenommen Turnhalle alte Paul-Gerhardt-Schule). Zu beachten ist die Vorlaufzeit von 14 Tagen. Stornierungen sind bis zu 24 Stunden vor der Nutzung möglich.
Alternativ können Sie Ihre Buchungsanfrage weiterhin schriftlich per E-Mail an: sportfoerderung(at)duelmen.de stellen.
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Besondere Vorschriften für Veranstaltungen
Besondere Vorschriften für Veranstaltungen
Auszug § 7 Benutzungsordnung für die Turn- und Sporthallen der Stadt Dülmen
1. Der für eine Veranstaltung notwendige Aufbau der Sportanlage (Geräte, Markierun-gen, Hinweise usw.) obliegt dem Veranstalter. Veränderungen und Ergänzungen von Anlagen und Einrichtungen bedürfen der Zustimmung der Stadt Dülmen. Dies gilt auch für das Anbringen von Fahnen, Plakaten, Werbeplakaten u.ä. an den Innenwänden der Turnhalle.
2. Der Veranstalter hat eigenverantwortlich die Entscheidung (ggf. unter Beteiligung öffentlicher Fachdienststellen) zu treffen, ob ein Ordnungsdienst erforderlich ist. Er hat für einen ausreichenden Sanitätsdienst zu sorgen und einen Sportarzt zu verpflichten, wenn dies bei der Ausübung einer bestimmten Sportart vom zuständigen Fachverband üblicherweise gefordert wird.
3. Verkauf von Waren und Ausschank von Getränken sind nur mit schriftlicher, vorher einzuholender Erlaubnis der Stadt Dülmen zulässig. Voraussetzung für eine solche Erlaubnis ist, dass sämtliche darüber hinaus vorgeschriebenen Genehmigungen bereits erteilt worden sind. Das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) ist zu beachten.
4. Folgen aus übergeordneten Regelungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen sind zu beachten (z.B. Beachtung Brandschutzbestimmungen, maximale Anzahl von Personen in der Sportstätte)
5. Die Beauftragten der Stadt Dülmen haben jederzeit freien Zutritt zu den Veranstaltungen.
6. Die Räumlichkeiten sind sauber zu hinterlassen, so dass ein reibungsloser Betrieb möglich ist. Der Nutzer trägt die Kosten einer Sonderreinigung, sofern diese durch die Belegung erforderlich ist. Anfallender Müll ist durch den Veranstalter zu entsorgen.
Bestuhlungsplan Mehrzweckhalle Buldern
Bestuhlungsplan Sporthalle Pestalozzi-Schule
Flucht- und Rettungswegplan Sporthalle CBG / Pestalozzi-Schule
Bestuhlungsplan Sporthalle Hermann-Leeser-Schule