Allgemeines/Service
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Einschulung in die Grundschule
Einschulung in die Grundschule
Wann wird mein Kind schulpflichtig?
Geburtszeitraum Schuljahr
01.10.2016 bis 30.09.2017 2023/2024
01.10.2017 bis 30.09.2018 2024/2025
01.10.2018 bis 30.09.2019 2025/2026
01.10.2019 bis 30.09.2020 2026/2027
01.10.2020 bis 30.09.2021 2027/2028
01.10.2021 bis 30.09.2022 2028/2029
01.10.2022 bis 30.09.2023 2029/2030
01.10.2023 bis 30.09.2024 2030/2031
01.10.2024 bis 30.09.2025 2031/2032
Anmeldeverfahren
Die Stadt Dülmen informiert die Erziehungsberechtigten etwa im September des Vorjahres, in dem das Kind schulpflichtig wird, über das Anmeldeverfahren, die Anmeldezeiten und die Kontaktdaten der Schulen.
Die Anmeldung erfolgt dann in der jeweiligen Grundschule.Nähere Informationen zur Dülmener Schulstruktur und die Links zu den einzelnen Schulen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Dülmen.
Unterlagen
öffentliche Bekanntmachung Einschulungstermine
Anmeldebogen Grundschule
Einverständniserklärung sorgeberechtigter Eltern
Infoblatt Schülerbeförderung
Infoblatt SchulkindbetreuungWeitere Informationen zur Einschulung finden Sie auf der Internetseite des Schulministeriums unter https://www.schulministerium.nrw/anmeldung-zur-grundschule
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Anmeldung zur weiterführenden Schule
Anmeldung zur weiterführenden Schule
Die Grundschulen verteilen mit den Halbjahreszeugnisse in Klasse 4 Informationen zur Anmeldung in den weiterführenden Schulen. Unterlagen, die zur Anmeldung benötigt werden, sind auf der Homepage der jeweiligen Schule zu finden.
Unterlagen
Termine zum Anmeldeverfahren Schuljahr 2024/2025Weitere Informationen zur Anmeldung in einer weiterführenden Schule gibt es auf der Internetseite des Schulministeriums: https://www.schulministerium.nrw/grundschulempfehlung-und-uebergang-die-weiterfuehrenden-schulen
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Schulbücher / Lernmittelfreiheit
Schulbücher / Lernmittelfreiheit
Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) besteht grundsätzlich Lernmittelfreiheit, das heißt bestimmte Schulbücher werden den Schülerinnen und Schülern leihweise kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Allerdings haben Erziehungsberechtigte einen bestimmten Eigenanteil beizutragen, der vom Land NRW festgelegt ist. Zurzeit beträgt der Eigenanteil 1/3 der durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel:- Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassen 1 bis 4) - bis zu 16,00 EUR
- Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Förderschule - Klassen 5 bis 10) - bis zu 34,00 EUR
- Sekundarstufe II (Gymnasiale Oberstufe) - bis zu 31,00 EUR
Die Schulen teilen den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres mit, welche Lernmittel auf eigene Kosten im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind.
Familien mit geringem Einkommen haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). -
Schulferien
Schulferien
Die Schulferien werden in Deutschland von der "Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland" festgelegt.
Weitere Informationen und Termine finden Sie auf der Seite der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.Die "beweglichen Ferientage" werden für alle städtischen Schulen in Dülmen einheitlich in Absprache mit den Schulleiterinnen und Schulleitern jeweils für ein Schuljahr festgelegt und den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten zu Beginn eines Schuljahres von den Schulen bekannt gegeben.
Für das Schuljahr 2022/2023 wurden folgende "bewegliche Ferientage" festgelegt:- Montag, 31.10.2022 (Reformationstag / Tag vor Allerheiligen)
- Montag, 20.02.2023 (Rosenmontag)
- Freitag, 19.05.2023 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
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Schülerunfallversicherung
Schülerunfallversicherung
Die Stadt Dülmen zahlt für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen in ihrer Trägerschaft Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Diese Versicherung tritt bei Unfällen ein, die sich auf dem Schulweg, im Schulgebäude oder bei schulischen Veranstaltungen ereignen.
Im Schadenfall wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat.Weitere Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie auf der Homepage der Unfallkasse NRW.