Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10. Oktober 2024 die Satzungsbeschlüsse zur III. Änderung und zur Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 95/4 „Industriegebiet Dernekamp, Teil VII“ sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 210 „Industriegebiet Dernekamp, Teil VIII” gefasst. Diese Beschlüsse wurden am 2. Dezember im Amtsblatt des Kreises Coesfeld bekannt gemacht. Die wichtigsten Infos zu den beiden B-Plänen im Überblick:
III. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 95/4 „Industriegebiet Dernekamp, Teil VII“
- bestehende Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes (u.a. zur Steuerung und zum Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen) wurden für den seit langem nahezu vollständig entwickelten Gewerbe- und Industriestandort modifiziert und den aktuellen Entwicklungen angepasst
- für brachliegende Flächenpotentiale (Stammgleis für Bahnnutzung) wurden Anpassungen vorgenommen und diese mit neuer Funktion in das städtebauliche Nutzungskonzept integriert
- Erweiterung des Geltungsbereiches um eine ehemals im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland befindlichen Grundstücksfläche. Diese ist mittlerweile in privates Eigentum übergegangen.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 210 „Industriegebiet Dernekamp, Teil VIII”
- wesentliches Ziel ist die bauliche Entwicklung des Plangebietes sowie seiner angemessenen Erschließung in Anlehnung an die planungsrechtlichen Regelungen des angrenzenden Bebauungsplanes „Industriegebiet Dernekamp – Teil VII”






