Nach den Herbstferien finden an den Dülmener Grundschulen die Anmeldetermine für das Schuljahr 2024/25 statt. Darauf weist der städtische Fachbereich Bildung hin, Schulpflichtig sind dann alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2017 bis einschließlich 30. September 2018 geboren wurden. Die Eltern haben grundsätzlich die freie Schulwahl und Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes in die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart. Zu berücksichtigen ist aber, dass sich durch das 8. Schulrechtsänderungsgesetz eine Begrenzung dieses Anspruchs durch die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule im Hinblick auf die maximal zu bildenden Eingangsklassen ergibt.
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