Gutscheine und Rabatt für Freizeitangebote

Die Grafik zeigt die Dülmener Familienkarte

Die Dülmener Familienkarte kann für 2025 noch bis zum 5. Dezember beantragt werden. (Grafik: Stadt Dülmen)

Wertgutscheine für Vereine, VHS und Musikschule, vergünstigte Beiträge in der Familienbildungsstätte oder im düb, ein Rabatt aufs Zeitungs-Abo oder bei der Stromrechnung der Stadtwerke. Die Dülmener Familienkarte bietet viele Vorteile, mit denen Familien bares Geld sparen können. Noch bis zum 5. Dezember nimmt die Stadt Dülmen die erforderlichen Anträge für das laufende Jahr entgegen. Auch für 2026 können ab sofort bereits Anträge gestellt werden.

Anspruch auf die Familienkarte haben alle Dülmener Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind. Außerdem darf das Jahresbruttoeinkommen (nach vorherigem Abzug von Werbungskosten und Kinderfreibeträgen von z.Zt. 9.600 € je Kind) den Betrag von 35.000 Euro nicht überschreiten. Die Familien erhalten pro Kind Wertgutscheine, die bei derzeit 35 Kooperationspartnern für verschiedene Freizeitangebote eingelöst werden können. Der Geldwert ist nach Altersgruppen gestaffelt.

Dülmener Familien mit Vollzeitpflegekindern haben unabhängig vom Einkommen einen Anspruch auf die Dülmener Familienkarte. Anträge liegen an verschieden Stellen aus, u.a. im Bürgerbüro, bei Ärzten, in Schulen oder Kindergärten. Sie stehen neben weiteren Informationen auch online unter serviceportal.duelmen.de zur Verfügung.

 

Die Grafik zeigt die Dülmener Familienkarte

Die Dülmener Familienkarte kann für 2025 noch bis zum 5. Dezember beantragt werden. (Grafik: Stadt Dülmen)

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