Die Meldungen über Starkregen-Ereignisse und Überflutungen haben in den vergangenen Wochen wieder zugenommen: Mehrere Regionen in Deutschland waren betroffen. Auch wenn Dülmen verschont geblieben ist, sei dies kein Grund zur Entwarnung, erläutert Bernadette Geiger. Sie ist seit 1. April neue Leiterin des städtischen Abwasserwerks. Im Interview erklärt sie, welche Gefahren für Häuser bestehen und welche Vorsorge-Maßnahmen sinnvoll sind.
Wie sehr haben Sie die Nachrichten über regionale Unwetter und Flutschäden in den vergangenen Wochen beunruhigt?
Bernadette Geiger: Das kam leider nicht überraschend. Mit dem Frühling steigt nicht nur die Temperatur, sondern auch die Gefahr von heftigen Gewittern und örtlich begrenzten extremen Starkregenereignissen. Während das Münsterland bislang verschont blieb, kam es im Süden von NRW bereits zu gravierenden Schäden infolge von überfluteten Straßen und vollgelaufenen Kellergeschossen.
Welche Gefahren bestehen für private Gebäude?
Bernadette Geiger: Bei Starkregen müssen wir zwei Szenarien unterscheiden: Zum einen sind überflutete Kellerräume durch Wasser möglich, das aus der öffentlichen Kanalisation in die Untergeschosse zurückstaut. Zum anderen entstehen Überflutungen durch Wasser, das über die Oberfläche abfließt und in großen Mengen über Lichtschächte, Souterrainfenster oder andere tiefliegende Gebäudeöffnungen in die Keller eindringt.
Kann eine Vergrößerung der öffentlichen Kanalisation helfen?
Bernadette Geiger: Wir überprüfen regelmäßig mit aufwändigen Simulationsberechnungen, ob die öffentlichen Kanäle ausreichend sind und die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Wo es hilft, werden die Kanäle im Rahmen des wirtschaftlich Machbaren vergrößert. Jedoch ist der Anteil, den die Kanalisation bei seltenen Starkregen ableitet, begrenzt, da das Regenwasser vielerorts gar nicht erst von Hofabläufen, Dachrinnen und Straßenabläufen gefasst werden kann und an der Oberfläche verbleibt. In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Straßen- und Landschaftsbau entwickeln wir deshalb örtliche Lösungen, um das Wasser dann an der Oberfläche abzuleiten. Es werden Straßenabläufe und Entwässerungsrinnen ergänzt. Auch in einigen öffentlichen Grünflächen wird Oberflächenwasser bei Starkregen „zwischengeparkt“.
Wie können sich Hausbesitzende schützen?
Bernadette Geiger: Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation kann grundsätzlich alle Entwässerungseinrichtungen betreffen, die unterhalb der so genannten Rückstauebene liegen. Dieses sind zumeist Bodenabläufe, Badezimmer im Untergeschoss sowie Abläufe von Waschmaschinen, Heizungsanlagen oder Handwaschbecken. Zuständig für den Rückstauschutz ist der Hausbesitzer oder die Hausbesitzerin. Fehlt eine entsprechende Sicherung, riskiert man übrigens auch den Versicherungsschutz.
Wird das Risiko möglicherweise immer noch unterschätzt?
Bernadette Geiger: Es genügt manchmal ein kurzer, kräftiger Schauer, der den Wasserspiegel in der öffentlichen Kanalisation schnell ansteigen lässt. Erreicht dieser dann die Höhe der Kellersohle kann dort bereits das Abwasser austreten. Das betrifft vornehmlich Mischsysteme, in denen Schmutz- und Regenwasser in einem Kanal in der Straße zusammengeführt werden. Aber auch bei reinen Schmutzwasseranschlüssen ist eine Rückstausicherung erforderlich. Einbau und regelmäßige Wartung sind daher der erste Schritt zur Starkregen-Vorsorge.
Und wie schützt man sich vor abfließenden Oberflächenwasser?
Bernadette Geiger: Bei Starkregen kann es vorkommen, dass die Kanalisation oder Abläufe die Wassermassen nicht aufnehmen können. Auch auf unbefestigten Flächen wie Acker-, Grün- oder Gartenflächen sammelt sich dann Wasser. Deshalb müssen tiefliegende Gebäudeöffnungen geschützt werden. Eine zusätzliche Stufe an Kellerhälsen oder eine deutliche Aufkantung um Kellerlichtschächte können helfen. Druckwasserdichte Kellerfenster und -türen sowie mobile Schutzeinrichtungen sind weitere Optionen.
Gibt es Anhaltspunkte, wie gefährdet mein Haus ist?
Bernadette Geiger: Die gibt es in der Tat. Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) hat im Oktober 2021 eine Starkregen-Gefahrenkarte erstellt. Sie stellt auf Basis eines digitalen Geländemodells landesweit Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten bei extremen Starkregenereignissen dar.
Welche Präventionsarbeit bietet das Abwasserwerk an?
Bernadette Geiger: Wir bieten eine unverbindliche und kostenfreie Erstberatung zum Thema Rückstau- und Überflutungsschutz an. Unsere Mitarbeitenden können vielfach schon in einem ersten Gespräch Tipps geben, um Erstmaßnahmen zum Schutz von Gebäuden ergreifen zu können. Wer Interesse an einer Beratung hat, kann sich gerne bei uns unter abwasserwerk(at)duelmen.de oder Tel. 02594/12-770 melden.
Wie sollte man sich verhalten, wenn es trotz aller Maßnahmen zu einer Überflutung kommt?
Bernadette Geiger: Ruhe bewahren, besonnen reagieren und überflutete Kellerräume am besten gar nicht erst betreten. Es besteht dann akute Lebensgefahr durch Stromschläge oder Ertrinkungsgefahr durch plötzlich einbrechende Wassermassen, die Türen zuschlagen und Keller zur tödlichen Falle werden lassen.







