Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Nach zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen wurde im Juni 2024 der Lärmaktionsplan von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.






