Radwege-Benutzungspflicht entfällt auf der Bergfeldstraße

Die Stadt Dülmen hebt die Radwege-Benutzungspflicht auf der Bergfeldstraße auf. Radfahrende haben damit künftig die Wahl: Mussten sie bislang den ausgewiesenen Fahrradweg benutzen, dürfen sie künftig alternativ auch auf der Straße fahren. Autofahrer müssen entsprechend Rücksicht auf Radfahrende nehmen. Der Baubetriebshof stellt in der kommenden Woche entsprechende Hinweisschilder vor Ort auf

Wo eine Radwege-Benutzungspflicht zu gelten hat, und wo nicht, regelt in Deutschland die Straßenverkehrsordnung: Nur auf Straßen, auf denen eine besondere Gefahrenlage besteht, sollten Radfahrende zwingend von der Fahrbahn auf den Radweg verwiesen werden. Diese Regelung muss von den Verkehrsbehörden regelmäßig überprüft werden. Ob Radfahrende den vorgesehenen Weg zwingend nutzen müssen, erkennt man im Straßenverkehr übrigens sehr einfach: Sie gilt nur dann, wenn ein blaues Schild mit weißen Fahrrad-Zeichen darauf hinweist. Das gilt auch für Schilder, auf denen Fahrrad- und Fußgänger-Symbol zu sehen sind.

Im Gegensatz dazu gibt es Wege im Stadtgebiet, die zwar für den Radverkehr vorgesehen sind, aber nicht genutzt werden müssen. Sie sind z.B. rot gepflastert oder durch ein Fahrradzeichen auf dem Boden gekennzeichnet. Hier darf alternativ auch die Straße genutzt werden, da keine Radwegebenutzungspflicht besteht.

Eine weitere Regel, die vor allem Eltern kennen sollten: Kinder bis zum Alter von acht Jahren müssen und Kinder bis zum Alter von zehn Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren. Für alle anderen ist das Fahren auf dem Gehweg verboten.

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